Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Thomas Lößel

Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird von mir seit über 20 Berufsjahren bearbeitet und meine Tätigkeit umfasst hierbei insbesondere den großen Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, also zum Beispiel die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens oder einem Handy- bzw. Rotlichtverstoß und die Vermeidung eines eventuell damit einhergehenden Fahrverbots sowie der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister.

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