Ich bin fest davon überzeugt, dass nur eine ausreichende Spezialisierung Gewähr für das bestmögliche Verfahrensergebnis bieten kann und verfolge diesen Ansatz bereits seit Jahren.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir infolge dessen aufgrund meiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, mit Urkunde vom 28.10.2014 die Befugnis verliehen, auch die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen liegen nur vor, wenn sie erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Die Tätigkeit für meine Mandanten umfasst daher insbesondere folgende Gebiete und Aufgabenbereiche:
- allgemeines Strafrecht
- Beistand bei Vernehmungen als Beschuldigter
- Beratung im Ermittlungsverfahren und bei Untersuchungshaft
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)
- Sexualstrafrecht
- Soforthilfe bei Durchsuchungen, Festnahme und Verhaftung
- Verkehrsstrafrecht
- Verteidigung im Strafvollzug und im Maßregelvollzug
- Berufung und Revision
- Vertretung der Opfer von Straftaten
- Nebenklage und Adhäsionsverfahren
Selbstverständlich verteidige ich Sie bei Vorliegen der hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen auch als Pflichtverteidiger.